Honorar

Damit Sie sich ein besseres Bild über das Zustandekommen eines Beratungsvertrages sowie der Honorarbemessung machen können, beschreiben wir Ihnen im Folgenden den typischen Ablauf von Erstanfrage bis Vertragsgestaltung.

Erstanfrage

Wir bieten Ihnen vor Aufnahme unserer Tätigkeit ein kostenloses Erstgespräch an, um gemeinsam überschlägig den Nutzen, die Wirtschaftlichkeit und die zeitliche Verfügbarkeit der Beratung zu eruieren.

Dieses Erstgespräch betrachten wir schon als erste Präsentation unserer Beratungsqualität, ganz im Sinne der Maxime “Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance”.

Bedarfs­ermittlung

Hieran schließt sich die Bedarfsermittlung an. Insbesondere geht es hierbei um die Festlegung der Beratungstiefe, der involvierten Berater und der Zeitachse. Auch werden in dieser Phase die benötigten Daten und Unterlagen besprochen.

Auftrags­besprechung

Sollten Sie sich dazu entschließen, unsere beratende Tätigkeit in Anspruch zu nehmen, stecken wir einen zeitlichen Aufwand ab (Zeitplanung) und konkretisieren die Vergütung für unsere Dienstleistung (Finanzplanung). Der Auftrag richtet sich zunächst nach den aus der Analyse gewonnen Erkenntnissen aus.

Auftragsbeginn

Dieser Prozess dient der Auftragsklarheit für beide Seiten und wird so gut wie möglich vor Beginn der Beratung spezifiziert.

In einigen Fällen ist jedoch nur eine Schätzung des Aufwands möglich, da sich auch während der Beratung weitere Themenfelder ergeben können. Sobald diese in Erscheinung treten, wird Ihnen dies umgehend, klar kommuniziert.

Vertrags­gestaltung

In jedem Fall schließt sich an diese Auftragsdefinition die Gestaltung des Beratungsvertrages an, in welchem für beide Seiten die Rechten und Pflichten verständlich dargestellt werden, insbesondere werden auch Rücktrittsrechte für beiden Seiten klar und deutlich formuliert.

Honorar

Der wirtschaftliche Erfolg der Mandanten hat die höchste Priorität. Daher werden nur Beratungen und Maßnahmen durchgeführt, die die wirtschaftliche Verbesserung des Mandanten zum Ziel haben, zu einer deutlichen Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mandanten führen oder zu anderweitig nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg führen.

Deshalb werden nur Honorare berechnet, die im angemessenen Verhältnis zur Leistung oder zum Ergebnis stehen. Diese werden immer vor Beginn der Beratungstätigkeit abgestimmt.

Da unseren Mandanten sowie uns selbst die Honorarklarheit sehr wichtig ist und wir verständlicherweise bereits zu einem frühen Zeitpunkt danach gefragt werden, möchten wir Ihnen eine grobe Orientierung geben.

Unser durchschnittlicher Stundensatz beträgt 200 Euro.

Dieser Betrag versteht sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer, ohne Nachlässe und ohne Zuschläge.

Zu Honorarnachlässen kann es bei Mandanten kommen, die unsere Beratungsleistung über einen längeren Zeitraum regelmäßig in Anspruch nehmen, bei entsprechend großem, einmaligen Beratungsvolumen oder auch bei einer verlässlichen, sehr effizienten und effektiven Zusammenarbeit. Gründerinnen und Gründer, vor allem aus dem Hochschulbereich, können Sonderkonditionen erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es zu Honorarzuschlägen kommt, wenn bspw. große Eile geboten ist, die eine Anpassung unserer üblichen Beratungsabläufe erforderlich macht.

Wie Sie aus obiger Darstellung bereits erkennen können, fließen viele Faktoren in das Gesamthonorar ein wie bspw. der zeitliche Umfang, die Anzahl der involvierten Berater und die Komplexität der Beratung.

Beratung für Corona-betroffene Unternehmen und Freiberufler

Sollten Sie sich für die 100% geförderte Unternehmensberatung für Corona-betroffene Unternehmen und Freiberufler interessieren, können Sie bei der maximalen Förderungssumme von 4.000 Euro durchschnittlich von 20 Beratungsstunden durch einen Berater ausgehen. Diese Stundenzahl kann entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse in Bezug auf Zeitdauer, Umfang und Dringlichkeit stark variieren.